Sanierung gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Rosenbrock & Demmler aus Tarmstedt informieren darüber, welche Vorschriften bei einer Sanierung zu beachten sind.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zur Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Gebäude ist seit Ende 2020 in Kraft. Um den CO2-Ausstoß zu minimieren und die gesteckten Klimaziele bis 2030 zu erreichen, muss der Gebäudeenergieverbrauch stark reduziert werden. Denn das Beheizen unserer Gebäude verschlingt einen sehr großen Teil unserer Energiereserven. Was bedeutet das für Ihr Gebäude? Welche Dämmmaßnahmen sind sinnvoll und notwendig und wie werden sie gefördert?
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Was regelt das GEG?
Im Gebäudeenergiegesetz wurden Anforderungen festgelegt, die Neubauten oder Bestandsgebäude im Hinblick auf die Wärmedämmung der Gebäudehülle, die Klima- und Heizungstechnik sowie auf den Hitzeschutz zu erfüllen haben – mit dem Ziel:
- Geringere Wärmeverluste
- Niedrigere Heizkosten
- Höhere Energieeffizienz der Gebäude
In Bezug auf Altbauten sind im GEG Nachrüstpflichten für die Wärmedämmung einzelner Bauteile und Austauschpflichten alter Heizungsanlagen nachzulesen.
Auch der Anteil, der bei Neubauten durch erneuerbare Energien abzudecken ist, ist im GEG geregelt.
Für welche Gebäude gilt das GEG?
Das GEG gilt für alle beheizten oder klimatisierten Gebäude, die mehr als vier Monate im Jahr bewohnt werden. Es tritt in Kraft bei Kauf oder Sanierung eines Wohngebäudes, wenn es nach dem 01.02.2002 errichtet wurde – Ausnahme: Wenn der Eigentümer das Gebäude bereits vor dem 01.02.2022 selbst bewohnte, besteht keine Sanierungspflicht. Ferner gilt das GEG bei Eigentümerwechsel von Wohngebäuden nach dem 01.02.2002.
Welche Sanierungspflichten gelten nach GEG?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt in bestimmten Fällen verpflichtende Maßnahmen für Bestandsgebäude vor – unabhängig davon, ob eine Sanierung geplant ist oder nicht.
- Oberste Geschossdecke / Dachboden dämmen
Ungedämmte, zugängliche oberste Geschossdecken über beheizten Räumen müssen mindestens einen U-Wert von 0,24 W/(m²·K) einhalten. Alternativ kann auch die Dachfläche entsprechend gedämmt werden. Ziel ist es, erhebliche Wärmeverluste über den Dachboden zu vermeiden. - Heizungsanlagen austauschen
Heizkessel für Öl oder Gas, die älter als 30 Jahre sind und keine Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik verwenden, sind auszutauschen. - Leitungen und Armaturen dämmen
Heizungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden, um Energieverluste zu minimieren. - 10 % - Regelung
Wer mehr als 10 % der Fassade, Dachfläche bzw. der Fenster erneuert, muss für die betroffenen Bauteile die aktuellen U-Werte nach GEG einhalten. Wird beispielsweise das Dach neu eingedeckt, muss es auch den vorgeschriebenen Dämmstandard erfüllen.
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Welche U-Werte sind nach GEG einzuhalten?
Der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) eines Bauteils beschreibt, wieviel Wärme pro Quadratmeter und Kelvin Temperaturdifferenz durch ein Bauteil hindurchgeht. Je niedriger der U-Wert, desto besser ist die Dämmleistung des Materials, weil das bedeutet, dass weniger Wärme verloren geht.
Für Neubau oder Fördervoraussetzungen (z. B. BEG / KfW-Vorgaben) sind häufig strengere Werte erforderlich.
Max. U-Wert nach GEG bei Sanierung/Austausch | Max. U-Wert nach GEG bei Neubau oder Fördervoraussetzung | |
---|---|---|
Steildach | ≤ 0,24 W/(m²·K) | ≤ 0,14 W/(m²·K) |
Flachdach | ≤ 0,20 W/(m²·K) | ≤ 0,14 W/(m²·K) |
Oberste Geschossdecke (Dachboden) | ≤ 0,24 W/(m²·K) | ≤ 0,14 W/(m²·K) |
Fenster | ≤ 1,30 W/(m²·K) | ≤ 0,95 W/(m²·K) |
Dachfenster | ≤ 1,40 W/(m²·K) | ≤ 1,00 W/(m²·K) |
Fassaden / Außenwände | ≤ 0,24 W/(m²·K) | ≤ 0,20 W/(m²·K) |
Wie dick muss die Dämmung sein?
Viele Kunden fragen: „Welche Dämmstoffdicke ist erforderlich, um den geforderten U-Wert zu erreichen?"
Hinweis: Die folgenden Werte sind lediglich ungefähre Richtwerte. Für exakte Angaben sind die genauen individuellen Gegebenheiten ausschlaggebend und eine bauphysikalische Berechnung notwendig.
Stadt | Land | Fluss | |
---|---|---|---|
U = 0,24 W/(m²K) (z. B. Steildach / oberste Geschossdecke) | ca. 140 mm | ca. 90 mm | ca. 160 mm |
U = 0,20 W/(m²K) (z. B. Flachdach) | ca. 170 mm | ca. 100 mm | ca. 200 mm |
U = 0,14 W/(m²K) (förderfähiges Niveau) | ca. 240 mm | ca. 150 mm | ca. 280 mm |
Wann gilt die Solarpflicht?
In vielen deutschen Bundesländern gibt es bereits eine Solarpflicht (nicht Bestandteil des GEG). Sie legt fest, dass Hausbesitzer bei Neubauten oder Dachsanierungen Photovoltaik-Anlagen installieren müssen. Damit soll der Einsatz erneuerbarer Energien gefördert, die Klimaziele unterstützt und die Energieversorgung umweltfreundlicher gestaltet werden.
- Berlin: Solarpflicht für Neubauten und umfangreichen Dachsanierungen, mind. 30 % der Dachfläche müssen mit PV belegt werden
- Bremen: Pflicht bei Neubauten und umfangreichen Dachsanierungen PV auf ~ 50 % der Brutto-Dachfläche
- Niedersachsen: Solarpflicht für umfangreiche Dachsanierungen und Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden mit Dachflächen von mindestens 50 m²
- Nordrhein-Westfalen: Solarpflicht für Neubauten; ab 2026 gilt die Pflicht auch bei Dachsanierungen von Bestandsgebäuden, mind. 30 % der Dachfläche müssen mit PV belegt werden
- Baden-Württemberg: Solarpflicht für umfangreiche Dachsanierungen und Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäude sowie Parkplätze
Werden Verstöße gegen das GEG bestraft?
Bei Nichteinhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bzw. der Nachrüstpflichten können Bußgelder von bis zu 50.000 € fällig werden. Zuständig dafür sind in der Regel die unteren Bauaufsichtsbehörden des Kreises.
Zu beachten ist, dass die Sanierungspflicht nicht nur beim Kauf eines Gebäudes in Kraft tritt, sondern auch wenn der Gebäudebesitzer aufgrund einer Erbschaft wechselt. Der neue Eigentümer hat insgesamt zwei Jahre Zeit, die Anforderungen umzusetzen.
Alle Angaben ohne Gewähr
Zurück zur InhaltsnavigationFörderungen + Zuschüsse
Energetische Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, wie Dämmung und Fenstertausch, sowie die Installation von Photovoltaikanlagen sind förderfähig. Fördermittel können bei der KfW oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.
Zudem bestehen in vielen Ländern und Kommunen zusätzliche regionale Förderprogramme, die Unterstützung bei solchen Vorhaben bieten.
Wie wir von Rosenbrock & Demmler Sie unterstützen
- Kostenlose Erstberatung vor Ort: Wir nehmen Ihren Bestand auf und entwickeln maßgeschneiderte Maßnahmenvorschläge.
- Fachgerechte Umsetzung: Wir kümmern uns um eine professionelle Ausführung.
- Förder-Support: Wir liefern Ihnen notwendige Nachweise für Ihre Förderung.
Ihre Vorteile
Eine energetische Sanierung nach GEG ist weit mehr als eine gesetzliche Verpflichtung – sie ist eine nachhaltige Investition in die Zukunft. Damit reduzieren Sie Ihre Heizkosten, steigern den Wohnkomfort und profitieren langfristig von einer effizienten und werterhaltenden Lösung.
Als erfahrenes Handwerksunternehmen begleiten wir Sie umfassend: Von der Planung, über die fachgerechte Ausführung, insbesondere der Dämmung unter Einhaltung der erforderlichen U-Werte bis hin zur Erstellung der erforderlichen Nachweise für Ihre Förderung.
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